Checkliste
Plastisch-ästhetische Eingriffe werden oftmals als “unnötig” oder “medizinisch nicht indiziert” tituliert. Die Definition von Gesundheit durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) bezeichnet Gesundheit aber als einen “Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.”
Wenn also jemand unter einer angeborenen oder erworbenen Fehlbildung wie zum Beispiel einer schlauchförmigen oder hängenden Brust, dem völligen Fehlen oder einer massiv übergroßen weiblichen Brust, einer unnatürlichen Brustbildung beim Mann, sichtbaren und entstellenden Narben oder auch den störenden Zeichen des Alterns etc. leidet und sich dadurch unwohl und stigmatisiert fühlt, dann liegt definitiv kein Zustand des körperlichen und geistigen Wohlergehens mehr vor. Nur weil sich die meisten Krankenkassen wohl aus Kostengründen kategorisch weigern die Bezahlung für solche Behandlungen und Eingriffe zu übernehmen, so kann man deren Sinn und Notwendigkeit bei der Verbesserung des Körperbildes und Selbstbewusstseins dennoch nicht ignorieren.
Wenn sie also eine plastisch- ästhetische Behandlung erwägen, dann sollten sie jedoch auch eine gewisse Vorsicht walten lassen. Begriffe und Bezeichnungen wie “Schönheitschirurgie” und “kosmetische Chirurgie” sollten sie auch wachsam und hellhörig werden lassen, da diese keine rechtlich geschützten Begriffe sind, d.h. jeder Arzt kann sich so nennen, auch wenn er gar keine solide plastisch-ästhetische Ausbildung absolviert hat.
Lediglich der Facharzt für Plastische- und Ästhetische Chirurgie hat eine entsprechende Ausbildung im Fachgebiet absolviert und ist von der zuständigen Ärztekammer geprüft worden, zusätzlich wird er als Mitglied in den entsprechenden plastisch- ästhetischen Fachgesellschaften zugelassen und darf an deren Kongressen, Workshops und Versammlungen partizipieren und ist so immer “up to date”.
Eine kleine Checkliste kann ihnen bei ihrer Entscheidungsfindung helfen:
Wer ist denn ihr Arzt
Fragen Sie ob der Arzt, der Sie berät, auch ihr Operateur ist.
Wie ist seine medizinische Ausbildung
Achten Sie auf den akademischen Titel und die genaue Berufsbezeichnung den Facharzt für “Plastische und Ästhetische Chirurgie” oder zumindest den Zusatz “Plastische Operationen” ein Gynäkologe z.B. ist nicht für Eingriffe im Gesicht ausgebildet und ein Mund-Kiefer-Gesichtschirurg nicht für Eingriffe an der Brust qualifiziert. Vorsicht auch bei dubiosen im Ausland erworbenen Titeln und Fachbezeichnungen , wenn sie einen Wert haben, dann besteht auch die Möglichkeit sich diese von der zuständigen Ärztekammer annerkennen zu lassen.
Medizinische Fachverbände
Fragen Sie Ihren Arzt nach seiner Mitgliedschaft in den relevanten plastisch chirurgischen Fachverbänden z.B. die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) und die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD).
Erfahrung
Fragen Sie Ihren Arzt, wie viele vergleichbare Operationen er bereits selbst durchgeführt hat
Technik und Methoden
Fragen Sie nach den aktuell gängigsten und sicheren Operationsmethoden für ihren Eingriff.
Risiken
Fragen Sie nach den allgemeinen und spezifischen Risiken der geplanten Operation.
Untersuchung
Legen Sie Wert auf eine eingehende körperliche Untersuchung, ggf. auch ein Labor und EKG.
Kosten
Fragen Sie, welche Kosten mit der Behandlung auf Sie zukommen.
Nachsorge
Fragen sie nach den Ausfallzeiten, den Nachsorgerichtlinien und Kontrollterminen.
Patientenaustausch
Fragen Sie, ob Sie mit ehemaligen Patienten des Arztes sprechen dürfen und schauen sie sich die Bewertungen ihres Arztes im Internet an.
Versicherung
Ein seriöser Arzt wird ihnen immer eine Risiko- und Folgekostenversicherung anbieten, schlechte Ärzte ohne die entsprechende Qualifikation und vielen Komplikationen werden von den Versicherungen ausgeschlossen und können diese folglich nicht anbieten.