Kostenträger und Versicherungen

Preise für plastisch- ästhetische Eingriffe 

Da die Kosten für plastisch-ästhetische Eingriffe per definitionem in den allermeisten Fällen nicht von den Krankenkassen übernommen werden sind diese in der Regel vom Patienten selbst zu begleichen. Leider ist es so, dass in dem modernen Gesundheitssystem
der Arzt immer mehr auch zum Verkäufer wird und der Patient im Gegenzug  von der Vielzahl an Angeboten oftmals vollkommen überfordert ist.

Gerade in der Ästhetik, wo oftmals hohe Beträge im Spiel sind,  wird ständig mit “neuen” und “revolutionären” Behandlungsmethoden geworben, wobei die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit dabei wissenschaftlich gar nicht erwiesen sind.

Hier gebe ich ihnen mein Wort darauf:

Ich berate sie neutral und objektiv. Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt. Mein Fachgebiet habe ich mir ausgesucht um Stigmata zu lindern und das Wohlbefinden und die
Lebensqualität meiner Patienten zu verbessern.

Es ist und bleibt meine Devise weiterhin meine beste Leistung für einen fairen und bezahlbaren Preis zu erbringen, den sich  jeder leisten kann.

Preise für ästhetische Eingriffe

Jeder Eingriff und jede Behandlung  ist individuell unterschiedlich aufwendig und schwierig.  Es kann eine zu entfernende Fettschürze zum Beispiel 200g  oder  7000g wiegen oder eine Bruststraffung nur mittels
Schnitt um die Brustwarzen herum oder mit der Notwendigkeit der vollständigen Neuformung des Drüsenkörpers erfolgen. Außerdem können manche Eingriffe in örtlicher Betäubung erfolgen, andere sind aufwendiger und benötigen einen Dämmerschlaf
oder eine Narkose durch einen Anästhesisten,  deshalb sind die folgenden Angaben auch nur ungefähre Richtwerte und einen genauen Kostenvoranschlag erhalten sie im persönlichen Gespräch nach einer eingehenden
Untersuchung.

Medizinische Eingriffe deren Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden sind seitens des Finanzamtes umsatzsteuerpflichtig. Die von uns vor einer geplanten Behandlung  genannten Beträge
sind selbstverständlich Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, die Narkosekosten, den stationären Aufenthalt, Schmerzmittel und Antibiotika, Medizinprodukte, eine Folgekostenversicherung, Kompressionswäsche
und Mieder, Verbandmaterial sowie die komplette Vor- und Nachsorge und eine 24 Stunden Notfallbereitschaft für sie.

Kostenträger und Versicherungen

Rein ästhetische Eingriffe werden per Definitionem von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Liegt allerdings eine medizinische Indikation vor oder sind sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, dann kann es sein, dass nach Beantragung per Attest und Einreichung eines Kostenvoranschlages nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ein Teil der Kosten
übernommen wird. Um unangenehmen und teuren Überraschungen vorzubeugen, empfehlen wir unseren Patienten, die Kostenübernahmeregelungen ihrer Krankenversicherung dann auch genau zu prüfen.  Wir beraten sie
hier gerne und lassen sie nicht allein im Bürokratiejungel.

Trotz größter Sorgfalt können bei ästhetischen Operationen, wie auch bei allen anderen chirurgischen Eingriffen, ohne das Verschulden des Facharztes oder des Patienten schicksalhaft Komplikationen auftreten.
Bei einer Brustvergrößerung, Bauchstraffung, Fettabsaugung oder anderen Schönheitsoperationen kann es zu Komplikationen wie z.B. Nachblutungen, Thrombosen, Embolien, Infektionen und Wundheilungsstörungen etc. kommen.
Patienten haben dann bei Komplikationen
die anfallenden Nachbehandlungskosten einer außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Operation selbst zu tragen.

Wortlaut  § 52 Abs. 2 SGB V:

“Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.”

Mit einer Folgekostenversicherung können sich Patienten gegen dieses finanzielle Risiko absichern. Denn sie schließt die versicherungstechnische Lücke für gesetzlich und  privat krankenversicherte Patienten,
die sich einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Behandlung und/oder plastischen Operation unterziehen.

Da ich mich für die Sicherheit meiner Patienten verantwortlich fühle schließen wir bei allen größeren Eingriffen  automatisch eine Versicherung für 1 Jahr bei einem namenhaften Anbieter für sie ab.